Aspekte Vermögen Nießbrauchdepot

BEWAHREN SIE IHR VERMÖGEN FÜR GENERATIONEN

Wenn Ihnen im Leben bestimmte Menschen oder gesellschaftliche Anliegen besonders wichtig sind, sollten Sie bei Ihrer Finanzplanung frühzeitig vorausdenken. Die größte Gefahr für Ihr Geld liegt nicht in Turbulenzen an der Börse. Sorgsam aufgebaute Vermögenswerte werden oft dann vernichtet, wenn es zu einer Scheidung, einer Krankheit oder einem Erbfall kommt – ohne dass dafür im Vorfeld klare Vorkehrungen getroffen wurden.„Geschenkt ist geschenkt“, dieses Kindergartenprinzip kennt jeder. Aber kennen Sie Nießbrauchdepots? Sie haben richtig gelesen, es geht nicht um Immobilien, sondern Aktien, Fonds und Co. Der Schenkende behält sich dabei die lebenslange Nutzung der Erträge vor, das Eigentum am Depot geht sofort an den Beschenkten über. Aber warum nicht direkt weitergeben, sondern einen Nießbrauchvertrag schließen?Mit frühzeitiger Nachfolgeplanung können sogar Millionenvermögen ohne Zahlungen an das Finanzamt weitergegeben, die Erträge trotzdem für den Ruhestand genutzt und die Verwaltung in bewährten Händen belassen werden.

LOHNEN SICH DIESE DEPOTS NUR FÜR JUNGE MILLIONÄRE?

Tatsächlich ist der Steuerspareffekt am größten, wenn die Übertragung zu einem frühen Zeitpunkt erfolgt, bei der die statistische Lebenserwartung noch viele Jahre verspricht. Denn der Schenkende behält sich ja die Nutzung der Erträge wie Dividenden oder Zinsen vor und je länger er diese laut Statistik nutzen wird, desto stärker wird der steuerliche Wert des übertragenen Vermögens reduziert. Werden die sich alle zehn Jahre erneuernden Freibeträge frühzeitig wiederholt genutzt, können so mehrere Millionen Euro etwa an eigene Kinder ohne Zahlungen an das Finanzamt übertragen werden.

WAS BRINGT DAS AM BEISPIEL EINER GROSSMUTTER MIT 81 JAHREN?

Hat sie einen Sohn und einen Enkel, haben diese zusammen eigentlich nur einen persönlichen Freibetrag von 600.000 Euro. Überträgt sie aber 900.000 Euro an die beiden und behält sich den Nießbrauch der angenommenen Erträge von fünf Prozent im Jahr vor, kann auch das steuerfrei sein. Denn trotz des relativ hohen Alters entspricht dieser Vorbehalt einem Kapitalwert von 316.980 Euro. Wenn sie noch mindestens drei Jahre lebt, läge der Übertragungswert mit 583.020 Euro damit unter der Summe der persönlichen Freibeträge und könnte steuerfrei übertragen werden.

WELCHEN VORTEIL BIETET NIESSBRAUCH BEI KLEINEREN BETRÄGEN?

Gerade bei entfernteren Verwandten, unverheirateten Lebenspartnern oder Freunden ist die Freibetragsgrenze von 20.000 Euro schnell erreicht, da kann der frühzeitige Einsatz eines Nießbrauchdepots zusätzlichen Spielraum bringen.
Zusätzlich kann es Hinterbliebene gerade in der ersten Trauerzeit vor gar nicht so seltenen Finanzlücken schützen. Denn bis ein Erbe geregelt ist, ist der Zugriff auf viele Gelder oft gar nicht oder nur sehr beschränkt möglich. Bei einem Nießbrauchdepot ist das anders, die Einschränkungen enden mit dem Tod des Nießbrauchnehmers und der Depotinhaber kann ab diesem Zeitpunkt frei darüber verfügen.
Es gibt nur sehr wenige Depotbanken in Deutschland, bei denen Nießbrauchdepots geführt werden können. Eine davon ist die uns angeschlossene V-Bank AG in München.

WIE VERLÄUFT DIE EINRICHTUNG EINES NIESSBRAUCHDEPOTS?

In unserem Fall spricht der Kunde mit seinem Vermögensverwalter über eine vorteilhafte Generationenplanung und die Option von Nießbrauchdepots.Nach Rücksprache mit dem Steuerberater wird mit einem Fachanwalt ein Nießbrauchvertrag aufgesetzt, indem das Wertpapiervermögen in einem bestehenden Depot übertragen wird, während die Erträge weiter an den Schenkenden gehen.Oft wird dabei zusätzlich geregelt, dass die Verwaltung des Vermögens in bewährten Händen bleibt.

WANN MACHT SO EINE KONSTRUKTION KEINEN SINN?

Nießbrauchdepots sind kein Werkzeug, um die Nachfolge in letzter Minute zu regeln.Aber für eine weitblickende Nachfolgeplanung sind sie ein sehr gutes Mittel, um Vermögen steuergünstig weiterzugeben, die Erträge weiter zu genießen und die Beschenkten an die mit dem Kapital verbundene Verantwortung heranzuführen.


EINE TYPISCHE BEISPIELRECHNUNG

Ausgangslage: Ein Mann (63 Jahre) mit einem Wertpapierdepot von einer Million Euro, das er seiner Tochter schenken möchte.

Ohne Nießbrauchdepot:
Die Tochter hat einen persönlichen Freibetrag von 400.000 Euro, die darüberhinausgehenden 600.000 Euro sind schenkungssteuerpflichtig. Ergebnis: Steuerzahlung von 90.000 Euro.

Mit Nießbrauchdepot:
Vom übertragenen Vermögen kann der Kapitalwert des Nießbrauchs wie zum Beispiel Dividenden, Zinsen, etc. abgezogen werden, die der Schenkende statistisch zu Lebzeiten nutzen kann. Bei einem unterstellten Ertrag von fünf Prozent wären das 50.000 Euro pro Jahr. Unter Einbezug der statistischen Lebenserwartung des Mannes (19,36 Jahre) darf hier laut Bundesfinanzministerium derzeit der Vervielfältiger 12,056 angewandt werden. Daraus ergibt sich ein Kapitalwert für den Nießbrauch von 602.800 Euro.

ERGEBNIS
Nach Abzug des Nießbrauchs liegt der anzusetzende Wert des geschenkten Wertpapierdepots nur noch bei 397.200 Euro (vorausgesetzt der Vater lebt noch mindestens sieben Jahre) im Rahmen des persönlichen Freibetrages. Es fallen 0 Euro Steuern an.

FAZIT
Durch den Einsatz eines Nießbrauchdepots können in diesem Fall 90.000 Euro weniger Steuern im Vergleich zu einer normalen Schenkung zu Buche schlagen.


IST BEI IHNEN HEUTE SCHON ALLES FÜR MORGEN GEREGELT?

Machen Sie den Test:

Wenn Sie diese entscheidenden Aussagen nur teilweise bejahen können, sollten Sie das Thema Nachfolgeplanung gemeinsam mit Ihrem Vermögensverwalter angehen.

  1. Ich habe eine Finanzplanung, die all meine Vermögenswerte mit ihrem aktuellen Stand erfasst.
  2. In dieser Finanzplanung sind alle möglichen Lebensereignisse wie Scheidung, Krankheit oder Tod berücksichtigt.
  3. Die für mich wichtigen Personen sind in jedem Fall ausreichend abgesichert.
  4. Wir haben schon klar geregelt, wie im Falle einer Scheidung unsere Vermögenswerte aufgeteilt werden.
  5. Im möglichen Pflege- und Todesfall sind alle notwendigen Vollmachten erteilt.
  6. Ich kenne die gesetzliche Erbfolge und habe überprüft, dass sie zu meinen Wünschen und meiner Vermögensstruktur passt. Deshalb brauche ich kein Testament oder einen Erbvertrag.
  7. Meine Erbschaft werden meine Hinterbliebenen im Zweifel friedlich regeln.
  8. Ich habe bereits ein Testament, welches mit meiner Vermögensstruktur abgestimmt ist. Das hat ein Experte überprüft.
  9. Es ist sichergestellt, dass mir unliebsame Personen finanziell nicht berücksichtigt werden.
  10. Bei einer Erbschaft sind ausreichend freie Mittel vorhanden, damit meine Erben eine mögliche Erbschaftssteuer oder Pflichtteile ohne Not begleichen können.